Energie-Mythos #6: Lohnen sich Ausschreibungen nur bei Millionen kWh?
Aktualisiert: vor 1 Tag
„Für unsere kleinen Objekte lohnt sich eine Ausschreibung nicht.“ Diese Einschätzung greift zu kurz, wenn sie nur den einzelnen Zähler betrachtet. Für professionelle Immobilienportfolios kann die Bündelung mehrerer Lieferstellen neue Beschaffungsmöglichkeiten eröffnen – auch ohne Millionen kWh je Objekt.
Verbrauchsmenge ist keine Ausschreibungsgrenze
Auch kleinere Lieferstellen lassen sich ausschreiben. Ob sich ein separates Verfahren lohnt, hängt neben dem Verbrauch von den verfügbaren Angeboten und dem Beschaffungsaufwand ab. Im Portfolio eröffnet die gemeinsame Ausschreibung eine zusätzliche Möglichkeit: Mehrere kleine Bedarfe werden zu einer relevanten Gesamtmenge gebündelt.
Die häufig genannte Grenze von 100.000 kWh betrifft die Strommessung, nicht die Mindestgröße einer Ausschreibung. Nach § 55 Messstellenbetriebsgesetz erfolgt oberhalb dieser Jahresmenge grundsätzlich eine Zählerstandsgangmessung oder, soweit erforderlich, eine viertelstündige registrierende Lastgangmessung. Daraus lässt sich keine allgemeine Ausschreibungsgrenze für Strom oder Gas ableiten.
Warum sich der Mythos hält
Wer Teilflächen, Nebenanlagen und kleinere Einheiten einzeln betrachtet, sieht häufig einen begrenzten Beschaffungsbedarf bei vergleichsweise hohem Verwaltungsaufwand. Bestehende Verträge bleiben dann möglicherweise ungeprüft. Ob die Konditionen marktgerecht sind, zeigt jedoch erst ein Angebotsvergleich.
Die Bündelung verändert diese Betrachtung: Entscheidend ist nicht allein die Menge je Zähler, sondern das gemeinsam ausgeschriebene Portfolio. Ein klar beschriebenes Gesamtpaket kann für zusätzliche Lieferanten interessant sein.
Welche Vorteile Bündelung ermöglichen kann
Mehr Wettbewerb: Eine relevante Gesamtmenge kann weitere Anbieter zur Teilnahme bewegen.
Bessere Konditionen: Vergleichbare Angebote schaffen eine Grundlage für Preis- und Vertragsverhandlungen. Ein niedrigerer Preis ist damit nicht garantiert.
Geringere Prozesskosten: Ein gemeinsames Verfahren kann zahlreiche einzelne Angebotsanfragen und Abstimmungen ersetzen.
Einfachere Verwaltung: Einheitliche Bedingungen und zentrale Ansprechpartner können die Betreuung erleichtern. Ob ein gemeinsamer Vertrag möglich ist, hängt auch von Eigentümerstruktur und Liefermodell ab.
Marktzugang für kleinere Objekte: Ihre Bedarfe werden Teil einer professionellen Ausschreibung und können zusammen mit größeren Lieferstellen geprüft werden.
Was für die Umsetzung zählt
Bündelung ersetzt keine sorgfältige Vorbereitung. Verbrauchsprofile, Lieferzeiträume, Kündigungsfristen und Vertragsparteien müssen zusammenpassen oder in geeigneten Losen abgebildet werden. Eine belastbare Datenbasis für die Energieausschreibung macht die Anforderungen für Anbieter nachvollziehbar.
Für Eigentümer, Asset Manager und Property Manager lohnt sich deshalb der Blick auf Energiekosten und internen Aufwand zugleich. Die NeoBid-Plattform bündelt Lieferstellen für eine gemeinsame Ausschreibung und unterstützt den transparenten Angebotsvergleich. Wie das in den gesamten Beschaffungsprozess eingebettet wird, erläutert der Beitrag zum Energieeinkauf für Immobilienportfolios.
Fazit: Das Portfolio erweitert die Möglichkeiten
Kleine Einzelverbräuche sind kein pauschaler Grund, auf eine Ausschreibung zu verzichten. Bündelung kann Wettbewerb und effizientere Abläufe ermöglichen. Entscheidend bleiben die Zusammensetzung des Portfolios, eine saubere Vorbereitung und die tatsächlich angebotenen Konditionen.
Sie möchten prüfen, welche Lieferstellen sich gemeinsam ausschreiben lassen? NeoBid unterstützt Sie bei der Einordnung Ihres Portfolios und der Vorbereitung des Verfahrens.



