„Für ein PPA sind wir zu klein.“ Diese Einschätzung orientiert sich oft am einzelnen Gebäude. Für Eigentümer, Asset Manager und Property Manager lohnt sich jedoch der Blick auf das gesamte Portfolio: Gebündelte Bedarfe können langfristige Stromabnahmeverträge auch für kleinere Abnehmer zugänglich machen.




Was ein PPA für ein Immobilienportfolio leisten kann
Ein Power Purchase Agreement (PPA) regelt die Stromabnahme über einen vereinbarten Zeitraum zu definierten Konditionen. Bei einem Green PPA stammt die vereinbarte Erzeugung häufig aus einer bestimmten Wind- oder Solaranlage. Für Immobilieneigentümer sind vor allem längerfristige Preisplanung und der dokumentierte Bezug erneuerbarer Energie interessant.
Die Preisabsicherung betrifft die vertraglich vereinbarten Mengen und Preisbestandteile. Ein PPA deckt daher nicht automatisch den gesamten Verbrauch oder sämtliche Stromkosten ab. Reststrom, Abweichungen zwischen Erzeugung und Verbrauch sowie weitere Lieferleistungen müssen in das Gesamtmodell einbezogen werden.
Warum die Unternehmensgröße allein nicht entscheidet
PPAs werden häufig mit dem Strombedarf großer Industriekonzerne verbunden. Ein einzelnes Bürogebäude erreicht deren Mengen meist nicht. Durch die Bündelung mehrerer Lieferstellen kann jedoch ein für Anbieter relevantes Gesamtvolumen entstehen.
Auch kleinere und mittlere Portfolios kommen damit grundsätzlich in Betracht. Die Bündelung allein macht sie allerdings noch nicht PPA-geeignet: Verbrauchsprofil, Vertragslaufzeit, Bonität und organisatorische Struktur müssen zum angebotenen Modell passen.
Welche Voraussetzungen vor einer Entscheidung zu prüfen sind
Verfügbare Mengen: Welche Lieferstellen können gemeinsam beschafft werden, und wie lange stehen ihre Verbräuche verlässlich zur Verfügung?
Erzeugungs- und Lastprofil: Wie gut passen die zeitlichen Strommengen zusammen? Für Unterdeckungen und Überschüsse braucht es vertragliche Regelungen.
ESG-Ziele und Nachweise: Welche Anforderungen stellen Eigentümer, Investoren und Finanzierungspartner an Herkunft und Dokumentation?
Gesamtkosten: Der Vergleich mit einem Fixpreisvertrag muss auch Reststrom, Profilanpassung, Dienstleistungen und Nachweise berücksichtigen. Ein PPA ist nicht pauschal günstiger.
Laufzeit und Risiken: Mehrjährige Verpflichtungen, Bonitätsanforderungen, Sicherheiten und mögliche Änderungen des Immobilienbestands müssen tragbar sein.
Umsetzung im Portfolio: Vertragsparteien, Zuständigkeiten und die Einbindung bestehender Lieferverträge müssen eindeutig geregelt sein.
Grünstrom braucht auch beim PPA einen Nachweis
Ein Green PPA kann den Bezug zu einer konkreten Erzeugungsanlage nachvollziehbar machen. Es ersetzt aber nicht die erforderliche Nachweisführung. Für die Stromkennzeichnung sind Herkunftsnachweise und deren ordnungsgemäße Entwertung maßgeblich. Das Umweltbundesamt erläutert die Funktion der Herkunftsnachweise und die Unterscheidung zwischen vertraglicher Zuordnung und physikalischer Stromlieferung.
Ein PPA erfüllt deshalb nicht automatisch sämtliche ESG-Anforderungen. Seine Bedeutung für Rating, Finanzierung oder Objektwert hängt von den jeweiligen Bewertungskriterien und der konkreten Ausgestaltung ab.
Wie NeoBid die PPA-Eignung prüft
NeoBid bewertet anhand der Verbrauchsdaten, ob ein PPA wirtschaftlich und organisatorisch zum Portfolio passen kann. Bei Bedarf werden mehrere Lieferstellen gebündelt. Das Modell NeoBid IMMO-PPA verbindet die langfristige Beschaffung mit einer zum Bedarf passenden Reststromversorgung.
Die Entscheidung sollte auf einem Vergleich des Gesamtmodells beruhen. Eine fachliche Grundlage für die Bewertung von Preis- und Risikotreibern bietet der Green-PPA-Preisleitfaden der dena.
Fazit: Eignung prüfen statt vorschnell ausschließen
PPAs sind nicht ausschließlich Großkonzernen vorbehalten. Eine geeignete Bündelung kann auch kleineren Abnehmern Zugang eröffnen. Entscheidend ist, ob Mengen, Profile, Kosten und langfristige Verpflichtungen zum Immobilienportfolio passen.
Sie möchten einordnen, ob ein PPA für Ihren Bestand infrage kommt? NeoBid unterstützt Sie bei der Prüfung der Datenbasis und möglicher Beschaffungsmodelle.


